Ab dem 01.05.2014 ist bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis erforderlich.
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Jörg Semmelhak

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)

in Teilen von Hamburg Lokstedt, Stellingen, Niendorf & Eidelstedt

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Energienews


31.03.2012

Wie rechnet man nach § 5 der EnEV?

Nach Auslegung zur EnEV 2009 kann der nach EnEV § 5 anrechenbare Ertrag einer Fotovoltaikanlage nach einem vereinfachten Verfahren ermittelt werden.

Dies kann zu deutlicher Reduktion des Primärenergiebedarfs auch von KfW-Effizienzhäusern führen.

Der vereinfachte Ertragsnachweis für PV (Anrechnung nach EnEV §5) ist Thema in einem Online-JourFixe am Mittwoch, 4. April. Dort stellt Uli Jungmann, ECONSULT, dieses vereinfachte Verfahren nach DIN EN 15316-4-6 : 2009-07 an einem Rechenbeispiel vor.

Die Teilnahme am ECONSULT-Online-JourFixe ist kostenlos.
Platzreservierung oder direkte Teilnahme am 4. April ab 13:15 unter:

www.solaroffice.de/online-jourfixe

 

 




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