Ab dem 01.05.2014 ist bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis erforderlich.
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Jörg Semmelhak

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)

in Teilen von Hamburg Lokstedt, Stellingen, Niendorf & Eidelstedt

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Energienews


26.10.2022

UBA analysiert Rebound- Effekte

Ein Kurzgutachten des Umweltbundesamts beschäftigt sich mit Abweichungen zwischen dem normativ rechnerisch ermittelten Energiebedarf (gemäß DIN V 18599 bzw. DIN V 4701-10/DIN V 4108-6 und GEG) und dem tatsächlich messbaren Energieverbrauch.




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