Ab dem 01.05.2014 ist bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis erforderlich.
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Jörg Semmelhak

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)

in Teilen von Hamburg Lokstedt, Stellingen, Niendorf & Eidelstedt

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Energienews


13.11.2018

Recht: Umfassende Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung?

Dass ein Mieter Anspruch darauf hat, die vollständigen eigenen Belege der Nebenkostenabrechnung einzusehen, ist keine Neuigkeit. Nun aber stellte die höchste Revisionsinstanz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS fest, dass auch die Einsicht in die Einzelverbrauchsdaten der anderen Nutzer eines Mietshauses angemessen und erforderlich sein kann. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 189/17)