Ab dem 01.05.2014 ist bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis erforderlich.
Banner - Jörg Semmelhak
Bild/Logo

Jörg Semmelhak

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)

in Teilen von Hamburg Lokstedt, Stellingen, Niendorf & Eidelstedt

Sie befinden sich hier: >> >>

Energienews


01.02.2018

Bauvertragsrecht: Regressfalle entschärft

Zum Abschluss unserer Beitragsreihe über das neue Bauvertragsrecht informiert Karsten Meurer im GEB 02-2018 über die erweiterte Haftung der Produkthersteller. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Meurer Rechtsanwälte in Stuttgart Seminare zum Thema sowie verschiedene Verträge zum Download.

Die Beiträge zu den Änderungen des neuen Bauvertragsrechts finden Sie hier:




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater