Ab dem 01.05.2014 ist bei der Vermietung oder beim Verkauf einer Immobilie ein Energieausweis erforderlich.
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Jörg Semmelhak

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)

in Teilen von Hamburg Lokstedt, Stellingen, Niendorf & Eidelstedt

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Energienews


20.02.2024

Austauschfrist für Holzfeuerstätten: Worauf zu achten ist

Welche Holzfeuerstätten nur noch bis Ende 2024 betrieben werden dürfen – wenn sie nicht der verschärften Bundesimmissionsschutzverordnung entsprechen.




mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater